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Opura / Rechtliches

Lizenzbedingungen / EULA

Stand: 23. August 2026 · Version 1.0

1. Vertragsparteien und Rangfolge

1.1 Lizenzvertrag. Diese EULA ist ein Vertrag zwischen dir und der YARX GmbH, Wolfgrubenstrasse 56, 5742 Kölliken, Schweiz, UID CHE-460.261.434, support@opura.app («YARX» oder «Lizenzgeberin»). «Du» bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die im Kaufbeleg oder beim Opura-Konto als Lizenznehmerin ausgewiesen ist. Die EULA regelt die Nutzung der Software Selra, Luce und Incisa («Opura-Apps»).

1.2 Kaufvertrag. Verkäuferin der Software und Vertragspartnerin für Kaufpreis, Zahlung, Steuern, Rechnung, gesetzlichen Widerruf und kaufvertragliche Ansprüche ist Polar Software, Inc., 3500 South DuPont Highway, Dover, Delaware 19901, USA («Polar»). Für diese Bereiche gelten die beim Checkout angezeigten Bedingungen von Polar. YARX räumt dir unabhängig davon die Nutzungsrechte nach dieser EULA ein.

1.3 Rangfolge. Für Kauf, Zahlung, Steuern, Rechnung und die Abwicklung von Rückerstattungen gehen die dafür geltenden Polar-Bedingungen vor. Für Umfang, Nutzung, Übertragung, Aktivierung, Updates und Beendigung der Softwarelizenz geht diese EULA vor. Die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie nach Ziff. 6.1 wird durch allgemeinere Polar-Bedingungen nicht eingeschränkt. Zwingendes Recht geht in jedem Fall vor.

1.4 Zugänglichkeit und Fassung. Diese EULA ist vor Abschluss einer Bestellung zugänglich und unter https://opura.app/legal/agb dauerhaft abrufbar und speicherbar. Massgebend ist die in der Bestell- beziehungsweise Aktivierungsbestätigung bezeichnete Version.

2. Lizenzmodell

2.1 Nutzungszweck. Mit dem Beginn eines laufenden Nutzungszeitraums erhältst du ein nicht ausschliessliches, zeitlich an diesen Zeitraum gebundenes Recht, die betreffende App beziehungsweise Suite privat und beruflich zu nutzen, einschliesslich der Bearbeitung von Aufträgen für deine eigenen Kundinnen und Kunden.

Ein Nutzungszeitraum ist entweder ein bezahltes 12-Monats-Abonnement oder eine laufende 30-Tage-Testlizenz nach Registrierung und Aktivierung. Die unsignierte Installation allein ist kein Nutzungszeitraum. Das Nutzungsrecht besteht nur, solange der Zeitraum aktiv ist.

Endet der Zeitraum, endet das Nutzungsrecht an der bereits installierten Version. Die Installation sperrt die Bearbeitung und alle schreibenden MCP-Zugriffe. Ein nur lesbarer Weiterbetrieb, ein Weiterlaufen der zuletzt installierten Version oder das Belassen einer älteren Installationsdatei als Ersatz-Nutzungsrecht sind nicht geschuldet.

Nicht erlaubt ist, die Software selbst Dritten als Produkt, Hosting-, Miet- oder SaaS-Dienst bereitzustellen.

2.2 Nutzungszeitraum. Der bezahlte Nutzungszeitraum beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss beziehungsweise ab wirksamer Verlängerung. Im Preis des laufenden Zeitraums enthalten sind die Nutzung der Software sowie alle während dieses Zeitraums veröffentlichten neuen Funktionen sowie neuen Haupt- und Nebenversionen des betreffenden Produkts. Der Zeitraum kann um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist günstiger als der Erstzeitraum (rund 30 Prozent). Die jeweiligen Erst- und Verlängerungspreise werden vor dem Checkout in derselben Nominalwährung angezeigt (CHF, USD oder EUR). Eine Anrechnung verbleibender Laufzeit bei vorzeitiger Verlängerung ist nicht zugesagt.

Unabhängig davon stellt YARX Verbraucherinnen und Verbrauchern alle Updates kostenlos bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmässigkeit und Sicherheit der Software während des nach zwingendem Recht geschuldeten Zeitraums zu erhalten. YARX informiert dich über solche Updates, ihre Installation und die möglichen Folgen einer Nichtinstallation. Diese notwendigen Updates setzen keine gesonderte kostenpflichtige Verlängerung voraus. Gesetzliche Ansprüche gegen Polar als Verkäuferin bleiben unberührt.

Mit Ablauf des Nutzungszeitraums endet das Nutzungsrecht. Die bereits installierte Version sperrt die Bearbeitung und alle schreibenden MCP-Zugriffe, auch offline. Die Aktivierungsregeln nach Ziff. 3 und eine wirksame Beendigung nach Ziff. 9 bleiben vorbehalten. Eine dauerhafte Kompatibilität mit später geänderter Hardware, Betriebssystemen oder Drittformaten ist nur geschuldet, soweit sie zugesagt wurde oder zwingendes Recht dies verlangt.

Die öffentlich auf opura.app bereitgestellte Installationsdatei dient der ersten Installation. Sie ist kein Update-Kanal.

2.3 Geräte und Nutzer (Seats). Ein Seat entspricht einem gleichzeitig aktivierten Mac. Jede App darf auf bis zu 3 Macs gleichzeitig aktiviert sein. Bei einer Suite-Lizenz gilt diese Grenze je enthaltener App. Gerätewechsel sind über das Konto-Portal möglich.

Ist die Lizenznehmerin eine juristische Person oder ein Einzelunternehmen, dürfen deren Mitarbeitende sowie organisatorisch eingegliederte Auftragnehmende die aktivierten Macs für Arbeiten der Lizenznehmerin verwenden. Nicht verbundene Unternehmen, Kundinnen, Kunden oder selbständig auftretende Studios benötigen eine eigene Lizenz.

2.4 Testlizenz. Der unsignierte Download und die erste Installation allein begründen keine Testlizenz. Eine unsignierte Installation zeigt höchstens einmal den Willkommenshinweis; Bearbeitung und schreibende MCP-Zugriffe bleiben gesperrt.

Nach Registrierung und erfolgreicher Testaktivierung erhältst du für 30 aufeinanderfolgende Kalendertage eine kostenlose, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Testlizenz im vollen Funktionsumfang. Für sie gelten dieselben zulässigen Nutzungszwecke und Beschränkungen wie für das Abonnement. Die Testlizenz endet automatisch; sie führt weder zu einem Abonnement noch zu einer automatischen Belastung.

Mit Ablauf der Testlizenz endet das Nutzungsrecht. Die bereits installierte Version sperrt die Bearbeitung und alle schreibenden MCP-Zugriffe.

Die 30 Kalendertage der Testlizenz sind nicht die Frist der freiwilligen 30-Tage-Geld-zurück-Zusage. Diese beginnt erst mit dem bezahlten Checkout (Ziff. 6.1 und https://opura.app/legal/widerruf).

2.5 Übertragung. Das Nutzungsrecht ist an dich als Lizenznehmerin und an den laufenden Zeitraum gebunden. Eine freie Weiterveräusserung oder sonstige Übertragung ist nicht eingeräumt, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Eine als Einheit erworbene Suite oder ein Mehrplatzpaket darf nicht in einzelne Apps oder Seats aufgeteilt werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere bei Erbschaft oder Unternehmensnachfolge, bleibt unberührt.

3. Konto, Aktivierung und Offline-Nutzung

3.1 Aktivierung. Die erste Aktivierung, die Testaktivierung und der Bezug von Updates erfordern ein Opura-Konto und eine Internetverbindung. Nach erfolgreicher Aktivierung kann die App während eines laufenden Nutzungszeitraums offline genutzt werden.

Eine erneute Online-Bestätigung darf nur während eines laufenden Nutzungszeitraums und frühestens 180 Tage nach der letzten erfolgreichen Bestätigung verlangt werden. Mindestens 30 Tage vor Ablauf eines solchen Bestätigungsfensters weist die App deutlich auf die erforderliche Bestätigung hin. Erfolgt während eines noch laufenden Zeitraums bis zum Ablauf keine Bestätigung, ruht nur die Nutzung der App; der Zeitraum selbst endet dadurch nicht. Nach erfolgreicher Bestätigung wird die Nutzung unverzüglich und ohne zusätzliche Gebühr wieder freigeschaltet, sofern der Nutzungszeitraum noch läuft.

Endet der Nutzungszeitraum, endet das Nutzungsrecht auch offline. Die Installation sperrt die Bearbeitung und alle schreibenden MCP-Zugriffe, ohne dass eine Online-Bestätigung abgewartet wird. Ein dauerhaft gültiger lokaler Lizenzbeleg, der die Nutzung über das Ende des Zeitraums hinaus erlaubt, wird nicht ausgestellt.

3.2 Zugangsdaten. Du hältst deine Kontodaten aktuell und schützt deine Zugangsdaten.

3.3 Verfügbarkeit des Aktivierungsdienstes. Die Nutzung ruht nicht, wenn die Bestätigung während eines laufenden Nutzungszeitraums wegen einer Störung oder Sperre aus dem Verantwortungsbereich von YARX nicht möglich ist. In diesem Fall verlängert YARX die Offline-Nutzbarkeit mindestens bis 30 Tage nach Wiederherstellung des Dienstes oder bis zum Ende des laufenden Zeitraums, je nachdem, was früher eintritt.

Vor einer dauerhaften Einstellung des Aktivierungsdienstes unterrichtet YARX dich angemessen. Ein dauerhaft gültiger lokaler Lizenzbeleg oder eine ohne Aktivierungsdienst über das Periodenende hinaus nutzbare Abschlussversion ist nicht geschuldet. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung nicht genutzter Zeiträume gegenüber Polar als Verkäuferin, bleiben unberührt.

3.4 Kontolöschung. Die Löschung deines Opura-Kontos wird nur ausgeführt, wenn du zuvor den klaren Hinweis «Konto löschen beendet das Nutzungsrecht» separat und ausdrücklich bestätigt hast. Mit der so bestätigten Löschung endet das Nutzungsrecht an allen betroffenen Apps, auch offline. Eine bereits installierte Version sperrt die Bearbeitung und alle schreibenden MCP-Zugriffe. YARX darf den zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen minimalen Nachweis gemäss der Datenschutzerklärung aufbewahren. Rechnungen und Gutschriften von Polar bleiben von der Kontolöschung unberührt; Polar bleibt alleinige Ausstellerin.

3.5 Datenschutz. Informationen darüber, wie YARX Personendaten für Konto, Aktivierung, Lizenzprüfung, Downloads und die Zusammenarbeit mit Polar verarbeitet, findest du unter https://opura.app/legal/datenschutz. Die Datenschutzerklärung ist eine Information über die tatsächliche Datenverarbeitung und keine Erweiterung der YARX nach dieser EULA eingeräumten Nutzungsrechte an deinen Medien oder Projekten.

4. Beschränkungen

Du darfst die Software nicht: (a) über das Seat-Limit hinaus aktivieren oder Lizenzbelege/Schlüssel weitergeben, (b) dekompilieren oder zurückentwickeln, (c) vermieten, verleasen oder als Hosting-/SaaS-Dienst für Dritte betreiben, (d) Schutzmechanismen umgehen.

Keine Beschränkung dieser Ziff. 4 gilt, soweit zwingendes Recht die betreffende Handlung ausdrücklich erlaubt (insbesondere Interoperabilität, Fehleranalyse, Sicherheitsforschung und gesetzliche Erschöpfungsfälle). Ziff. 2.5 bleibt vorbehalten.

5. Eigentum und Drittkomponenten

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei der Lizenzgeberin. Deine Fotos, Videos und Projektdaten gehören selbstverständlich dir.

Enthält die Software Dritt- oder Open-Source-Komponenten, gelten für diese Komponenten die jeweils mitgelieferten Lizenzhinweise; zwingende Rechte daraus gehen widersprechenden Bestimmungen dieser EULA vor.

6. Rückerstattung und Widerruf

6.1 Freiwillige 30-Tage-Garantie. Zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten garantiert YARX dir die vollständige Rückerstattung des für das betroffene Produkt bezahlten Kaufpreises, wenn du den Antrag bis zum Ablauf des 30. Kalendertags nach Abschluss des Kaufvertrags absendest. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Antrag kann an support@opura.app oder über den in der Bestellbestätigung bezeichneten Polar-Kanal gestellt werden. Die Auszahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel wird durch Polar abgewickelt. Mit der vollständigen Rückerstattung endet die zugehörige Lizenz gemäss Ziff. 9.

6.2 Gesetzlicher Widerruf in der EU und im EWR. Wenn du Verbraucherin oder Verbraucher bist, steht dir grundsätzlich während 14 Tagen ab Abschluss des Kaufvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten erlischt dieses Recht vor Ablauf der Frist nur, wenn du vor Beginn der Bereitstellung ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Vertragserfüllung sofort beginnt, du deine Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hast und Polar dir diese Erklärungen zusammen mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat.

Verkäuferin und Adressatin des gesetzlichen Widerrufs ist Polar Software, Inc., 3500 South DuPont Highway, Dover, Delaware 19901, USA, support@polar.sh. Die freiwillige 30-Tage-Garantie schränkt das gesetzliche Widerrufsrecht, gesetzliche Gewährleistungsrechte und sonstige zwingende Rechtsbehelfe nicht ein.

6.3 Einzelheiten. Fristen, Abwicklung und Muster-Widerrufsformular findest du unter https://opura.app/legal/widerruf. Zur Wahrung einer gesetzlichen Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

7. Beta-Kennzeichnung

Als «Beta» gekennzeichnete Builds unterstehen dieser EULA. Eine getrennte Beta-EULA besteht nicht. Die Kennzeichnung «Beta» ändert das Nutzungsrecht nach Ziff. 2 nicht.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Vertragsmässigkeit und Gewährleistung. Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung, den Systemanforderungen und der Liste unterstützter Formate, die dir vor dem Kauf zugänglich sind. YARX steht dafür ein, dass die Software im Wesentlichen diese zugesagten Funktionen erfüllt.

Ein Ausschluss für nicht unterstützte Hardware-, Betriebssystem-, Kamera- oder Formatkombinationen gilt nur, wenn die fehlende Unterstützung vor dem Kauf klar bezeichnet wurde. Gesetzliche Anforderungen an Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität, Sicherheit und Updates bleiben unberührt.

Zwingende kaufvertragliche Gewährleistungs- und Konformitätsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Herstellung des vertragsgemässen Zustands, Preisminderung oder Vertragsbeendigung, richten sich nach dem anwendbaren Recht und bleiben gegenüber Polar als Verkäuferin vollständig bestehen. Du kannst Mängel zusätzlich bei support@opura.app melden; YARX koordiniert die technische Prüfung, ohne den gesetzlichen Anspruchsgegner zu ändern.

8.2 Haftung. YARX haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie in allen Fällen zwingender Produkt-, Datenschutz- oder sonstiger gesetzlicher Haftung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet YARX für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit das anwendbare Recht dies zulässt. Zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt. Diese Regelung gilt entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Hilfspersonen von YARX; eine weitergehende Freizeichnung wird nicht vereinbart.

Die Empfehlung, Originaldateien und Projekte zu sichern, ist eine Sicherheitsmassnahme: Die Software arbeitet nicht-destruktiv, ersetzt aber kein Backup. Sie beschränkt weder die vorstehende Haftung noch gesetzliche Gewährleistungs- oder Beweisrechte.

9. Laufzeit und Beendigung

9.1 Beendigung wegen Vertragsverletzung. YARX kann die Lizenz wegen einer wesentlichen Verletzung dieser EULA (insbesondere Ziff. 4) beenden, wenn YARX dir die Verletzung per E-Mail konkret bezeichnet und eine angemessene Frist von mindestens 14 Kalendertagen zur Behebung gesetzt hat, die erfolglos abläuft. Eine sofortige Beendigung ist nur zulässig, wenn eine Behebung objektiv unmöglich ist oder die Fortsetzung unmittelbar einen erheblichen Schaden verursacht.

Die gutgläubige Geltendmachung eines gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs-, Zahlungs- oder Beschwerderechts ist keine Vertragsverletzung.

9.2 Rückerstattung und Chargeback. Mit einer von dir verlangten vollständigen Rückerstattung des ursprünglichen Kaufpreises oder einer endgültigen Rückabwicklung des Kaufpreises endet die zugehörige Lizenz. Ein lediglich vorläufiger oder bestrittener Chargeback beendet die Lizenz nicht automatisch. YARX darf die Aktivierung nach vorheriger Mitteilung nur für die Dauer der Klärung und nur verhältnismässig beschränken. Wird der Chargeback aufgehoben oder der Kaufpreis wieder bezahlt, stellt YARX die Lizenz unverzüglich und ohne Zusatzgebühr wieder her.

9.3 Rückerstattung eines bezahlten Zeitraums. Wird ein bezahlter Nutzungszeitraum erstattet, stellt Polar Software, Inc. eine eigene Gutschrift als zweite Belegzeile aus. Der ursprüngliche Rechnungsbeleg wird nicht nachträglich umgeschrieben. YARX stellt keine kundenbezogene Rechnung und keine kundenbezogene Gutschrift als PDF aus.

Bei vollständiger Rückerstattung des laufenden Zeitraums endet das Nutzungsrecht für diesen Zeitraum. Die bereits installierte Version sperrt die Bearbeitung und alle schreibenden MCP-Zugriffe. Ein Weiterbetrieb der zuletzt berechtigten Version ist nicht geschuldet.

Eine lediglich teilweise Erstattung beendet den Zeitraum nicht, soweit Polar den Vertrag fortführt. Ein lediglich vorläufiger oder bestrittener Chargeback beendet das Nutzungsrecht nicht automatisch (Ziff. 9.2).

9.4 Wirkung. Nach wirksamer Beendigung endet das Nutzungsrecht an der betroffenen Software; lokale Fotos, Videos, Projekte, Sidecars und Exporte bleiben unberührt. Die serverseitige Sperre wirkt auf einem Gerät bei der nächsten erfolgreichen Online-Prüfung, spätestens mit Ablauf des bereits ausgestellten Bestätigungsfensters nach Ziff. 3.1.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Zwingende kollisionsrechtliche Vorschriften und zwingender Verbraucherschutz gehen dieser Rechtswahl vor.

Wenn du Verbraucherin oder Verbraucher bist, gilt Schweizer Recht nur insoweit, als dir dadurch nicht der zwingende Schutz des Staates entzogen wird, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Du kannst Ansprüche an jedem Gerichtsstand geltend machen, der dir nach zwingendem Recht zur Verfügung steht. YARX kann Ansprüche gegen dich nur an dem Gerichtsstand erheben, den das zwingende Verbraucherrecht zulässt.

Gegenüber Personen, die nicht als Verbraucher handeln, gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kölliken, Kanton Aargau.

Streitigkeiten aus dem Kauf-, Zahlungs- oder Erstattungsverhältnis mit Polar richten sich nach den dafür geltenden Polar-Bedingungen. Zwingende Verbraucherrechte, Rechtswahl- und Gerichtsstandsvorschriften bleiben auch dort unberührt.

10.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

10.3 Fassung. Für deine Lizenz gilt die bei Vertragsschluss akzeptierte EULA. Änderungen gelten für bestehende Lizenzen nur, wenn zwingendes Recht sie verlangt oder du ihnen ausdrücklich zustimmst. Frühere Fassungen bleiben abrufbar.

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Vom ersten RAW bis zum finalen Export.

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